Dr. Heilmaier & Partner GmbH
Die für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften bzw. Steuerberatungsgesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten gemäß § 2 in Verbindung mit § 43 a Abs. 4 der Wirtschaftsprüferordnung sowie § 33 in Verbindung mit § 57 Abs. 3 des Steuerberatungsgesetzes. Handels- und Bankgeschäfte sind ausgeschlossen.
Mehr Nachrichten aus der Umgebung
Krefeld Kempen Willich Viersen Grefrath Kaarst Korschenbroich Wachtendonk Nettetal Meerbusch Mönchengladbach Rheurdt Moers Neuss Schwalmtal